Die Warnliste von der FMA ist die erste Anlaufstelle
Jedes Jahr veröffentlicht der FMA Warnungen gegen Broker, die Österreich-Kunden ohne Erlaubnis ansprechen. Diese Listen sind kostenlose Informationsquellen: vorher nutzen, nach einem Verlust zitieren.
Was die Warnlisten enthalten
Die Warnungen nennen Firmen, Websites und Klonmuster, die Österreich ins Visier nahmen. Sie erscheinen, weil Beschwerden eingingen — vor jedem Eintrag gab es echte Opfer.
Im Anspruch verwandelt eine namentliche Warnung Ihren Verlust von „Investition schiefgelaufen“ in „dokumentierten, gewarnten Betrug“ — eine Sprache, auf die Banken und Beschwerdestellen reagieren.
Die Lücke, die Listen nicht schließen
Neue Betrugsmarken entstehen schneller als Warnungen. Deshalb zählt die Registerprüfung mehr als die Blacklist: keine Lizenz heißt keine Erlaubnis, egal ob Warnung.
Österreichische Opfer sollten zusätzlich bei der FMA-Warnliste prüfen, ob die Plattform dort gelistet ist — das stärkt spätere Ansprüche gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern.
Warnungen im Anspruch nutzen
Steht die Plattform, die Ihr Geld nahm, in einer Warnung von der FMA, legen Sie sie Ihrer Anzeige bei der Polizei und Ihrem schriftlichen Bankanspruch bei. Sie entkräftet vorab das Argument „Sie haben klug investiert“.
Fehlt sie dort, trägt die Registerprüfung plus Ihre Beweise den Anspruch trotzdem — Warnungen helfen, der Registrierungsstatus entscheidet.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich die offizielle Warnliste?
Auf der Website von der FMA — suchen Sie nach „Warnungen“ oder „unbeaufsichtigte Firmen“. Vorsicht vor gefälschten „Regulierer“-Seiten der Betrüger.
Die Firma steht auf keiner Liste. Heißt das sicher?
Nein. Nur eine Lizenz im offiziellen Register zählt. Die meisten Betrugsplattformen leben nicht lange genug für eine Warnung.
Unsicher, wohin Ihre Situation gehört?
Schildern Sie in eigenen Worten, was passiert ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Prüfung des Krypto-Verlusts der richtige nächste Schritt ist.